Wandersmann Vor bereits 12 Jahren beganen die Wandersmänner mit einer ganz speziellen Open-Air-Party. In der Nähe von Wiesbaden, auf einer Wiese, zu Füßen eines Obelisk, den Wandersmann-Obelisk, treffen sich jeden Sommer coole Leute um fett abzufaiern. Leider aus wettertechnischen Gründen, kam nach dreimaligem Anlauf im Jahr 2006 keine Party zustande. Es wäre sogar die zehnte gewesen! Macht nix! Wir faiern die nächsten entsprechend heftiger! Das besondere an dieser Veranstaltung: Es kostet keinen Eintritt, es ist nicht abgegrenzt und nicht umzäunt, man wird nicht "überwacht". Es gibt dafür keine Flyer oder sonstige Promotion. Nein, nur wer es kennt und davon weiß, der kann kommen und die besondere Stimmung geniessen... Wandersmann 2008 Ja, Ja, Ja.... Wandersmann findet statt!!!! Wegbeschreibung: Mit RMV: _____ Hier nochmal Kopie des Textes vom Umweltamt: Betr.: Ihre geplante Feier am Wandersmann am 17.5.2007 Sehr geehrter Herr xxxx, die Stadt Hofheim hat uns heute darüber informiert, dass Sie am nächsten Donnerstag (17.5.2007, Christi Himmelfahrt) in der Gemarkung Wallau im Kreuzungsbereich der Autobahnen A66 und A3 eine größere Geburtstagsfete mit ca. 150 bis 200 Personen feiern wollen. Sie hatten daher bei der Stadt Hofheim um eine entsprechende Genehmigung gebeten. Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass diese Veranstaltung aus natur- und artenschutzrechtlichen Gründen NICHT stattfinden kann. In direkter Nachbarschaft zu dem Grundstück der Familie xxxx befindet sich ein größerer Streuobstwiesenbestand. Gemäß dem Hessischen Naturschutzgesetz stehen Streuobstwiesen aufgrund ihrer hohen ökologischen Wertigkeit unter dem besonderen Schutz des Gesetzes. Eine erhebliche Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen ist gemäß dem Gesetzeswortlaut verboten. In diesen Streuobstwiesenbereichen brütet u.a. der Steinkauz, eine Tierart, welche nach der sogenannten ‚Bundesartenschutzverordnung’ den Status „streng geschützt“ genießt. Auch hier sind Beeinträchtigungen der Lebensstätten insbesondere jetzt während der Brutzeit - verboten. An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass der permanente Autolärm durch die Autobahn keine Störung für die Tierwelt darstellt, da sie sich an diese Lärmimmissionen gewöhnen können. Das plötzliche Auftreten einer größeren Menschenmenge sowie ungewohnte Lärmquellen wie laute Musik führen jedoch oftmals dazu, dass die Tiere ihr Brutgeschäft abbrechen. Grundsätzlich ist zu sagen, dass solche Partys bzw. Veranstaltungen im sogenannten „Außenbereich“ quasi in der freien Landschaft nicht genehmigungsfähig sind und deshalb nicht genehmigt werden können. Daher müssen wir Sie bitten, die Feier abzusagen. Wir wären ansonsten gezwungen, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen und ein Bußgeld festzusetzen. Mit freundlichen Grüßen Main-Taunus-Kreis Umweltamt |